Verwertung von Grubengas verbessert Energiebilanz von Kommunen und entlastet die Umwelt/CO2-Einsparungen von rund einer halben Mio. Tonnen CO2 allein in Gelsenkirchen
Gelsenkirchen, Essen. Mithilfe eines sozialen Jugend- und Kulturprojektes erhielten die Grubengasverwertungsanlagen der STEAG-Tochter Minegas GmbH in Gelsenkirchen nun ein farbenfrohes Outfit. Heute konnte die Lärmschutzwand der insgesamt drei Blockheizkraftwerke (BHKW) bei einem offiziellen Termin auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerkes Hugo begutachtet werden. „Nicht nur optisch ist die Schutzwand auf dem Areal des neu entstehenden Biomasse-Parks ein kreativer Hingucker. Vielmehr steckt hinter ihr eine klimaschonende und energieeffiziente Stromerzeugung. Denn hier kommt das in Kohleflözen steckende Grubengas zur Stromerzeugung zum Einsatz“, erläutert Andreas Brandt, Projektleiter Grubengas NRW von STEAG New Energies. In Nordrhein-Westfalen betreiben die Minegas GmbH und Mingas-Power GmbH, beide Tochterunternehmen der STEAG New Energies, an einer Vielzahl dezentraler Standorte rund 100 Blockheizkraftwerks-Module zur Energieerzeugung aus Grubengas. Grubengas wird beim Steinkohlebergbau freigesetzt. Die Handhabung dieses methanhaltigen Gases stellt eine komplexe Aufgabe dar. Untertage ist das Grubengas ein Sicherheitsproblem. In bestimmten Konzentrationen ist es explosiv. Die sichere Abführung des anfallenden Gases über eine effiziente Gasabsaugung ist damit von existenzieller Bedeutung. So können Unfälle auch in stillgelegten Bergwerken vermieden werden. Übertage hingegen stelltdie Reduzierung der Methanemissionen im Sinne des Klimaschutzes ein primäres Ziel dar. Grubengas (CH4) hat im Vergleich zu Kohlendioxid (CO2) eine um den Faktor 21 höhere Klimaschädlichkeit. Wird es jedoch in Grubengas-Kraftwerken eingesetzt, entstehen elektrische Energie und Wärme. Die energetische Verwertung des Gases trägt zur CH4-Vermeidung bei. Die Anlagen der STEAG-Töchter erreichten allein im Jahr 2011 eine Entlastung der Atmosphäre von knapp 2,5 Mio t CO2-Äquivalenten. Damit leistet die Grubengasverwertung nicht nur einen deutlichen Beitrag zu den Bestrebungen im Rahmen der Energie- und Klimaschutzstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen, sondern trägt auch wesentlich zur regenerativen Energieversorgung von Kommunen bei: In Recklinghausen liegt der Anteil von Grubengas an der Gesamtsumme aller alternativen Energieträger bei rund 40 Prozent, in Dortmund sind es knapp 50 Prozent. In Gelsenkirchen dürfte der Anteil mit insgesamt 21 installierten BHKW-Modulen – mit einer Jahresproduktion von rd. 140 Mio kWh erzeugtem Strom und einer Einsparung von rund 600.000 t CO2-Äquivalenten in 2011 – noch höher liegen.
„Neben der hervorragenden CO2-Bilanz hat die Verwertung von Grubengas für kommunale Versorger weitere Vorteile. An vielen Standorten erzeugen wir mit Grubengas nicht nur Strom sondern koppeln auch Fernwärme mit dem günstigen Primärenergiefaktor 0 aus“, erläutert Andreas Brandt, Projektleiter Grubengas NRW von STEAG New Energies. Je günstiger – also je niedriger – der Primärenergiefaktor ist, umso so einfacher lässt sich die Einhaltung der Energiesparverordnung (EnEV) einhalten. Damit trägt die Verwertung von Grubengas in den Kommunen auch wesentlich zur Steigerung der Energieeffizienz bei.
Hintergrundinformationen:
CO2-Äquivalente
Grubengas (CH4) hat im Vergleich zu Kohlendioxid (CO2) eine um den Faktor 21 höhere Klimaschädlichkeit. Wird es jedoch in Grubengas-Kraftwerken eingesetzt, entstehen elektrische Energie und Wärme. Die energetische Verwertung des Gases trägt zur CH4-Vermeidung bei. Die Berechnung erfolgt in sogenannten CO2-Äquivalenten, d.h. eine Methan-Emissionsreduktion um 1 Tonne ist somit gleichwertig zu einer CO2-Reduktion um 21 Tonnen. Daher sehen Klimaexperten in der Verwertung von Methan/Grubengas aus aktiven und stillgelegten Bergwerken auch einen der wichtigsten Schritte gegen den Klimawandel.
Primärenergiefaktor
Seit dem 1. Januar 2010 ist das neue Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) gültig. Das Gesetz gibt Vorgaben hinsichtlich der Beschaffenheit der Energieversorgung bei Neubauten und Altbausanierungen. Wesentliche Nachweisgröße ist hierbei der Primärenergiebedarf, der nicht überschritten werden darf. Ein Gebäude darf somit nur eine bestimmte Menge Energie pro Jahr benötigen. Hierbei wird die „Vorkette“ eines Energieträgers mit berücksichtigt. Energieverluste durch Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers – gemessen mit dem Primärenergiefaktor – haben damit einen entscheidenden Einfluss auf den Primärenergiebedarf. Je niedriger der Primärenergiefaktor desto besser. Ein niedriger Primärenergiefaktor ermöglicht den Kunden die Inanspruchnahme staatlicher Kredite.
Weitere Infos zum EEWärmeG unter: www.erneuerbare-energien.de